Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basis-versorgung bieten können. Um ein ausreichendes Alterseinkommen sicherzustellen, fördert der Staat die Eigenvorsorge
Viele Bürger können sich noch gut an das Dreisäulenmodell der Alters-vorsorge erinnern. Es setzte sich zusammen aus der gesetzlichen Rente, der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung.
Mit dem Umbau unserer Alterssicherung wurde eine neue steuerliche Systematik für dieses Modell nötig.
Seit 01.01.2005 folgt die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte einem Schichtenmodell. Es besteht aus drei Schichten:
›› Die erste Schicht, die Basisvorsorge, umfasst die individuellen Beziehungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Zu dieser ersten Schicht gehört auch die neue private, vom Staat geförderte Basisrente.
›› Zur zweiten Schicht, der Zusatzvorsorge, gehören die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und die staatlich geförderte Riester-Rente.
›› Die dritte Schicht umfasst Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber nicht müssen. Einbezogen sind beispielsweise die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung.
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